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Recht & Urteile |
22.05.2007 |

Verfrühte Klage gegen Behörden wurde teuer
D-AH Nürnberg
Weil eine Frau zu schnell ihre Rentenversicherung wegen Untätigkeit verklagt hatte, blieb sie jetzt auf den Anwaltskosten sitzen. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz haben die Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit, beispielsweise über einen Rentenantrag zu entscheiden.
Eine Frau beantragte die Zahlung von Witwenrente, und der Versicherungsträger versprach, den Antrag kurzfristig zu entscheiden. Nachdem aber knapp fünf Monate später noch immer kein Bescheid da war, verlor die Frau die Geduld und zog vors Gericht. Zu früh, so entschieden die Koblenzer Richter. „Denn nach Eingang der Rentenakte waren weitere Ermittlungen hinsichtlich der Todesursache des Versicherten notwendig geworden“, erklärte eine Anwältin. Und eine Behörde müsse nun mal genügend Zeit haben, um alle Unterlagen zu prüfen und auch ergänzende Recherchen vornehmen zu können.
Sozialgericht Koblenz AZ: S 6 RS 75/06
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