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Recht & Urteile |
22.05.2007 |

Dessous gezeigt und Schmerzensgeld verlangt
D-AH Berlin
Model scheitert vor Gericht Nach dem Motto „Wascht mir den Pelz, aber macht mich nicht nass“ verlangte eine Berlinerin Schmerzensgeld für die Veröffentlichung von Pressefotos, die von ihr bei einer Dessousshow in einer Diskothek der Hauptstadt aufgenommen worden waren. Eine unrechtmäßige Forderung allerdings, wie das Landgericht Berlin entschied.
Die Richter wiesen damit eine entsprechende Klage einer Erzieherin ab, obwohl die umstrittenen Bilder ohne ihre Zustimmung in einer Zeitung erschienen waren. Als Mitwirkende einer Modenschau habe sich die Frau mit ihrer freizügigen Bekleidung selbst in die Öffentlichkeit gestellt. Für die Medienvertreter habe es keine Anhaltspunkte gegeben, dass eines der an der Show mitwirkenden Models weder das Fotografieren noch eine Veröffentlichung der Aufnahmen wünsche. „Wer bei einer öffentlichen Modenschau auftritt, hat immer mit einer Berichterstattung in den Medien zu rechnen, gerade dann, wenn die gezeigte Kleidung kaum den Körper zu verdecken vermag“, erläuterte ein Fachanwalt. Landgericht Berlin AZ: 27 O 1063/06
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